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Patentanmeldung

Vier goldene Regeln vor Ausarbeitung einer Patentanmeldung

Die schwersten - und in der Regel - nicht mehr reparablen Fehler werden ganz am Anfang gemacht:

1. Halten Sie Ihre Erfindung geheim und offenbaren Sie diese nicht einem Dritten bevor die Patentanmeldung eingereicht ist!

Eine Patentanmeldung ist nur rechtsbeständig, wenn sie nicht vor dem Anmeldetag beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Europäischen Patentamt einer anderen -- nicht zur Verschwiegenheit verpflichteten -- Person offenbart wurde. Müssen Sie vorher Ihre Erfindung jemandem zeigen, verwenden Sie ein Geheimhaltungsformular.

2. Denken Sie daran, dass die Durchführung einer Recherche vor Anmeldung und die Prüfung, ob die Erfindung überhaupt marktreif ist, viel Geld und Zeit sparen.

Solche Recherchen werden von vielen Fachleuten angeboten. Eine Recherche ist jedoch nur brauchbar, wenn Sie nicht nur eine Titelliste und/oder einen Stapel von Druckschriften bekommen und sich selbst durchkämpfen müssen.

Eine kompetente Beratung, ob Ihre beabsichtigte Anmeldung überhaupt Aussicht auf Patenterteilung hat und/oder ob Sie vielleicht fremde Schutzrechte verletzen, kann von einem Patentanwalt oder einem anderen Spezialisten geboten werden.

3. Seien Sie realistisch über die Erwartungen an Ihre Erfindung und die damit zu erreichenden Vorteile.

Es ist einfach, eine Erfindung zum Patent anzumelden. In vielen Fällen wird auch ein Patent erteilt. Die Vermarktung dieses Patentes ist die eigentliche Schwierigkeit!

4. Suchen Sie den Rat eines unabhängigen Spezialisten, wie den eines Patentanwaltes, der Sie im Vorfeld vor schwerwiegenden Entscheidungen warnt. (Weltpatent?? Nein, danke!)

Gebrauchsmuster

Warum Gebrauchsmuster?

Schneller Schutz

Geringere Kosten, da kein aufwendiges Prüfungsverfahren.

Allerdings: Kürzere Laufzeit von max. 10 Jahren.

Gebrauchsmuster sind besser als ihr Ruf

1. Falls Sie Ihre Erfindung vor der Anmeldung beim DPMA bereits schon öffentlich gezeigt haben, ist eine Patentanmeldung nicht mehr möglich. Sehr wohl aber eine Gebrauchsmuster-Anmeldung, wenn Sie diese innerhalb der nächsten 6 Monate vor der ersten öffentlichen Kundbarmachung beim DPMA anmelden.

2. Gebrauchsmuster werden nicht geprüft. Sie sind reine Registrier-Schutzrechte und werden in der Regel so eingetragen, wie sie angemeldet wurden. Das bedeutet große Gefahren und auch Kostenfolgen für den Anmelder.

3. Um diesen Gefahren zu begegnen und schwerwiegende Nachteile bei der Verwertung zu vermeiden, sollte man eine amtliche Recherche vor Eintragung des Gebrauchsmusters veranlassen und das Recherchenergebnis mit einem Patentanwalt besprechen.

  • Ist die Erfindung überhaupt neu?
  • Lohnt sich die Eintragung als Gebrauchsmuster?
  • Müssen geänderte Unterlagen für die Eintragung des Gebrauchsmusters ausgearbeitet werden, damit dieses rechtsbeständig ist?

 

Es gibt die Möglichkeit, unter Berücksichtigung der Recherche, geänderte Unterlagen für das Gebrauchsmuster auszuarbeiten und dann erst die Eintragung zu veranlassen. Damit erhält man ein quasi „geprüftes" Schutzrecht, das man gegen eine Löschungsklage verteidigen kann und mit dem man gegen Verletzer - genauso wie mit einem Patent - vorgehen kann.

Marken

Marken
(auch Markenzeichen oder Warenzeichen genannt)

Ein berühmtes Beispiel: Die Münchner Hausfrau, die sich die Marke „Münchner Oktoberfest" beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lässt und dann gegen alle Wiesnwirte wegen Markenverletzung vorgeht… zeigt die Gefahr einer Marke, aber auch die Unwissenheit über deren Gebrauch.

Falls Sie eine neue Bezeichnung für

  • Ihre Firma
  • für die von Ihnen angebotenen Waren und Dienstleistungen
  • oder eine Internet-Domain

verwenden wollen, müssen Sie sich vergewissern, dass Sie nicht fremde, ältere Rechte verletzen.

Solche Rechte können

  • ältere Marken (deutsche Marken),
  • internationale Marken (=IR-Marken) mit Schutz in Deutschland
  • europäische Marken mit Schutz in Deutschland
  • Firmennamen
  • Ausstattungen mit markenrechtlicher Gestaltung
  • Berühmte Namen (sogar ohne Eintragung als Marke)

sein.

Vor der Anmeldung sollten also gründliche Recherchen durchgeführt werden, die jedoch mit einem Risiko behaftet sind. Eine Verletzung fremder Rechte liegt nicht nur dann vor, wenn die von Ihnen gewählte Bezeichnung identisch mit der älteren Bezeichnung ist, sondern auch wenn sie nur verwechselbar ähnlich ist. Die Beurteilung der „Verwechselungsgefahr" Ihrer Bezeichnung gegenüber älteren, fremden Bezeichnungen ist schwierig, denn es ist ein großer Ermessensspielraum gegeben.

Selbst wenn Ihre beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldete Marke schliesslich eingetragen wird, besteht keine Sicherheit für deren rechtmässigen Gebrauch. Nach der Eintragung Ihrer Marke läuft eine Widerspruchsfrist von drei Monaten. Selbst wenn die Widerspruchsfrist ohne Einlegung eines Widerspruchs abgelaufen ist, kann ein Inhaber fremder, älterer Rechte noch lange Zeit nach der Eintragung Ihrer Marke gegen diese Eintragung vorgehen.

Design

Design dienen zum Schutz des Aussehens eines Produktes und nicht zum Schutz seiner Funktion oder einer damit verbundenen Idee.

Die Anmeldung als Geschmacksmuster beim DPMA ist ein schnelles und kostengünstiges Verfahren. Bis zu 50 verschiedene (zusammen gehörende) Muster können in Form von Abbildungen in einer einzigen Anmeldung (=Paket-Hinterlegung) angemeldet werden.

Das vom DPMA eingetragene Geschmacksmuster wird nicht auf Neuheit geprüft. Es können daher auch Geschmacksmuster eingetragen werden, die längst bekannt sind und damit zum weltweit bekannten Formenschatz gehören.

Recherchen

Marken-Recherchen
Bevor Sie eine neue Marke oder eine Bezeichnung für ein neues Produkt oder eine Dienstleistung in Benutzung nehmen, müssen Sie sich vergewissern, dass kein Dritter diese Bezeichnung für sich geschützt hat. Wird dies unterlassen, müssen Sie den Gebrauch Ihrer neuen Bezeichnung einstellen und dem Markeninhaber Schadenersatz zahlen.
Es ist daher wichtig, vor der Ingebrauchnahme der neuen Bezeichnung die Rechtslage abzuklären! Es sind dabei folgende fremde Rechte durch Recherchen abzuklären:
  • Verletzung von fremden Ausstattungen und berühmten Marken (Mercedes, Persil usw.)
  • Verletzung eingetragener deutscher Marken
  • Verletzung von Internationalen Marken mit Schutz in Deutschland.
  • Verletzung von europäischen Marken mit Schutz in Deutschland.
  • Verletzung fremder, älterer Firmenrechte.
Patent-Recherchen
Bevor Sie eine neue Erfindung anmelden, ist es zweckmässig, abzuklären, ob diese Erfindung bereits schon geschützt ist. Dies gilt auch dann, wenn Sie ohne eigene Anmeldung eine neue Technologie in Benutzung nehmen. Diese könnte auch fremde Schutzrechte verletzen.

Lizenzverträge

Der „maßgeschneiderte" Entwurf eines Lizenzvertrages und die Verhandlungen bis zu dessen Abschluß sind die „hohe Schule" der Rechtsberatung. Suchen Sie deshalb den Rat eines erfahrenen Rechts- oder Patentanwaltes.

Sie könnten sonst Gefahr laufen, Klauseln zu unterschreiben, deren Bedeutung Ihnen nicht klar ist.

Gerne entwerfen wir deshalb für Sie einen Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- oder Markenlizenzvertrag.

Bekannte Fälle sind, dass der Lizenzgeber eine Haftung für die Herstellbarkeit des Lizenzproduktes übernimmt, obwohl dessen Herstellung in der Hand des Lizenznehmers liegt, auf den er in der Regel keinen Einfluss hat.

Auch die Übernahme der Haftung für die Erteilung des Lizenzschutzrechtes als Patent (falls nur eine Patentanmeldung dem Lizenzvertrag zugrundelag) birgt Risiken in sich.

Wichtig ist, dass nicht nur eine angemessene Stücklizenz vereinbart wird, sondern dass auch bei Abschluss des Vertrages eine angemessene Einmalzahlung vereinbart wird.

Die Einmalzahlung ist wichtig, denn sie soll - neben einem kalkulatorischen Unternehmergewinn - für die aufgewendeten Entwicklungen des Lizenzgebers, seine Schutzrechtskosten und andere Vorleistungen entschädigen. Solche Kosten hätte der Lizenznehmer auch gehabt, wenn er die Entwicklung selbst durchgeführt hätte. Aus diesem Grund ist es billig, dass er sich an diesen Kosten in Form einer Einmalzahlung bei Abschluss des Lizenzvertrages beteiligt.

Patentverletzungen

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.
(Friedrich Schiller, Wilhelm Tell)

Falls Sie eine neue Vorrichtung, Maschine oder Teile einer Maschine konstruiert haben und beabsichtigen, diese Neuheit auf den Markt zu bringen, besteht die Gefahr fremde Schutzrechte (=Patente und/oder Gebrauchsmuster) zu verletzen.

Sie müssen sich vorher vergewissern, dass mit Ihrer neuen Konstruktion keine bestehenden Schutzrechte verletzt werden. Unterlassen Sie dies, handeln Sie fahrlässig und sind für den Ersatz des Schadens des Schutzrecht-Inhabers verantwortlich.

Erfinderberatung

Dieser Service zeigt vor allem freien Erfindern, Arbeitnehmer-Erfindern sowie Geschäftsführern von Handwerksbetrieben und kleinen Unternehmen die notwendigen Schritte auf, die zum Schutz einer Innovation nötig sind.

Bitte beachten Sie, dass ein gründliches Aktenstudium, eine gezielte Rechtsberatung oder die Ausarbeitung einer Patentanmeldung im Rahmen der kostenlosen Erstberatung nicht möglich sind.

Die kostenlose Erstberatung wird nur in einem begrenztem Umfang angeboten. Für einen Beratungstermin bitten wir Sie daher sich telefonisch oder schriftlich mit uns in Verbindung zu setzen.

Sie möchten eine Erfindung, Marke oder ein Design schützen?

Kontaktieren Sie uns unverbindlich – wir beraten Sie gerne persönlich. Telefon: +49 8382 9692-0